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Häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung:

1. Was brauche ich, wenn ich mich in der Fahrschule anmelde?
Im Grunde für das erste Gespräch eigentlich nichts. Toll wäre ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.

2. Was passiert bei der Anmeldung in der Fahrschule?
Bei der Anmeldung werden zunächst alle offenen Fragen von deiner Seite und die Formalitäten erledigt. Gleichzeitig erfolgt eine erste Einweisung über den weiteren Ablauf der Ausbildung.

3. Welche Unterlagen brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einer lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, auch "kleiner Erste Hilfe Kurs" genannt, für die Klassen LKW und Bus braucht man einen großen Erste Hilfe Nachweis über 2 Tage. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei Passfotos benötigt.

4. Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe (außer Mofa25)?
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen "Erste Hilfe Kurs" mehr.
Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, 1 aktuelles Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).


5.Was kostet mein Führerschein?
Das kann man pauschal nicht beantworten, da jede(r) Fahrschüler(in) individuell verschieden ist.

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem:
> Grundbetrag für den theoretischen Unterricht und den allgemeinen Aufwendungen
> Übungsstunden
> Sonderfahrten
> Lehrmitteln
> Vorstellungsentgelte für die theoretische und praktische Prüfung

Zusätzlich entstehen Kosten für:
> Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort
> Sehtest
> Lichtbild
> Verwaltungsgebühr für den Führerschein
> Bei BF17 noch Antragskosten
> Prüfungsgebühr für den TÜV zur theoretischen und praktischen Prüfung

6.Wie lange dauert es, einen Führerschein zu machen?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, man kann ca. 8 - 10 Wochen rechnen.

Entscheidend hierfür ist:
> Das persönliche Engagement, entsprechend Zeit in die Theorie und Praxis zu investieren
> Schnellstmögliche Abgabe aller Antragsunterlagen in der Fahrschule,
damit wir den Antrag an die Führerscheinstelle weiter geben können
> Durchlaufzeit für den Antrag ca. 4 - 6 Wochen
> Oder Express (extra Kosten) 1 Woche. Geht nicht bei BF17

Das Wichtigste aber ist, sich selbst nicht unter Druck zu setzen oder von anderen zu überstürzten Handlungen hinreißen lassen. Es kann immer durch Schule, Ausbildung, Familie oder Beruf immer mal etwas dazwischen kommen.



Theorieunterricht und Prüfung !

1. Darf ich nur in einer Filiale am Theorieunterricht teilnehmen?

Nein, du kannst in jeder Fahrschule von uns am Theorieunterricht teilnehmen. In unseren Fahrschulen bieten wir insgesamt 6mal pro Woche Unterricht an, somit kann man seine Zeit dementsprechend einteilen. Außerdem bieten wir nach Absprache mit den Fahrschülern auch Blockunterricht an. An diesem Tag werden 2 Themen (mit Pause) absolviert.

Du bekommst jeden Monat einen neuen Theorieplan, auf dem du nachschauen kannst, wo welches Thema stattfindet.

2. Wie oft muss ich zum Theorieunterricht?
Grundsätzlich gilt für die Klassen L, M, A1, Ab, Au und B die Teilnahme an:
12 Doppelstunden "Grundstoff" à 90 Minuten bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse
6 Doppelstunden "Grundstoff" à 90 Minuten bei Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis

Zusätzlich ist die Teilnahme an folgenden Klassenspezifischen Unterrichten vorgeschrieben:
Klasse B: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
Klasse L: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
Klasse M: 2 Doppelstunden à 90 Minuten
Klasse(n) A1, Ab, Au: 4 Doppelstunden à 90 Minuten

3. Darf ich auch öfter als die vorgeschriebene Anzahl der Theoriestunden in den Unterricht kommen?
Selbstverständlich ja, darfst du auch öfter zu den Unterrichten erscheinen, dadurch entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Wir können es dir auch nur empfehlen, bis zur Theorieprüfung den Unterricht zu besuchen, da sich dadurch der Lernstoff der Theoriethemen besser einprägt.

4.Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der Theorieprüfung höchstens machen?
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis in den Klassen M, L, T, B, A1, Ab oder Au höchstens 10 Fehlerpunkte,
bei einer Erweiterung einer vorhandenen Klasse höchstens noch 6 Fehlerpunkte.
Beim Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung darf man höchstens 7 Fehlerpunkte machen.

5. Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen, bis ich mit dem Fahren beginnen darf?
Eigentlich von Begin der Ausbildung an. Wir empfehlen dir zunächst einige Theoriestunden mit zumachen um einiges an Regeln und Verkehrszeichen kennen zu lernen. Ansonsten wird die Theoretische mit der Praktischen Ausbildung verzahnt, so festigt sich gelerntes schneller.

6. Was kann ich gegen Prüfungsangst tun?
Das Beste ist, wenn du dich gewissenhaft auf die Theorieprüfung vorbereitest. Überlege dir mal, wann du in deiner Schulzeit am meisten Angst vor Klausuren oder anderen Aufgaben hattest. GENAU ! Immer dann wenn du dich nicht gut vorbereitet hast.

Genau so ist das auch bei deiner Führerscheinprüfung.

Wir vermitteln dir das nötige Wissen und wirken beruhigend auf dich ein. Dazu benötigen wir aber auch deine Mithilfe und dein Engagement, dann ist auch deine Theorieprüfung für dich kein Problem mehr.

7. Und wenn es doch passiert - Durchgefallen, was nun?
Wenn du die Theorieprüfung nicht bestanden hast, gibt es erst einmal eine Sperre von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Zeit kann man die Prüfung wiederholen. Solltest du 3 mal Durchfallen, hast du eine Sperre von 6 Wochen, dann kannst du die Prüfung wiederholen. Solange die Papiere gültig sind (ein Jahr) kannst du zur Prüfung gehen. Nach einem Jahr läuft der Fahrerlaubnisantrag ab.


8. Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung genau 12 Monate, innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt werden.

 

Praxis – Fahrstunden und praktische Prüfung

1. Wo beginnt und endet meine Fahrstunde?
Die Fahrstunden werden so geplant, dass wir dort starten wo es am günstigsten für dich ist. Im Regelfall ist das von zu Hause, von der Schule oder der Arbeit, gleiches gilt natürlich auch für das Ende der Fahrstunde.


2. Zu welchen Zeiten finden die Fahrstunden statt?
Wir sind in der Woche von Montag bis Samstag, außer an den Feiertagen, von morgens bis abends für dich da. Wir richten uns so weit wie möglich nach deinem Zeitplan. Die Mittagsstunden sind immer sehr begehrt (Schulschluss).

Die Samstage nutzen wir gerne für die Sonderfahrten (Überland/Autobahn).


3. Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Vom Gesetzgeber sind nur die 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Wie viele Übungsfahrten notwendig sind, lässt sich erst nach den ersten Ausbildungsfahrten abschätzen.

Entscheidend ist, dass du zur Prüfung sicher und gewandt das Fahrzeug führen kannst und auf Anhieb die Prüfung schaffst.

Sehr hilfreich ist:

> Vorbesitz und Fahrpraxis.
Wer schon länger motorisiert unterwegs ist, z.B. Mofa, tut sich leichter als ein absoluter "Neuling"
> Geschick beim praktischen Lernen.
Das erleichtert dir ungemein die Bedienung des Fahrzeugs zu erlernen.
> Freude am Fahren.
Ist eine der wichtigsten Voraussetzungen um das Fahren zu erlernen. Wir helfen dir dabei, dass du Spaß hast.
> Fitness und Aufmerksamkeit.
Sind wichtige Begleiter und absolut notwendig, damit du das bisher gelernte umsetzen kannst und dir neues leichter und besser merkst.
> Konzentrationsfähigkeit. Hilft dir alle nötigen Verkehrssituationen leichter zu bewältigen.

4. Wie viele und welche Sonderfahrten benötige ich?
Mit Sonderfahrten bezeichnet werden:

> 5 Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraßen)
> 4 Autobahnfahrten
> 3 Dämmerung oder Dunkelheitfahrten

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis in den Klassen A1, A und B sind es 12 Sonderfahrten, bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A (Vorbesitz A1) sind es 6 Sonderfahrten und bei Erweiterung auf die Klasse BE 5 Sonderfahrten.

5. Wann beginne ich mit den Sonderfahrten?
Nach Abschluss der:

Grund-Aufbau-
und Leistungsstufe
also zum Ende der Ausbildung.
Voraussetzung ist, dass du das Fahrzeug bereits einigermaßen sicher fahren kannst.


6. Warum brauche ich die Sonderfahrten?
Die Sonderfahrten wurden durch den Gesetzgeber in den achtziger Jahren eingeführt, um den hohen Unfallzahlen entgegen zu wirken. Da die Unfallzahlen der Fahranfänger auf Autobahnen, Landstraßen und bei Dunkelheit sehr hoch waren.

7.Wie lange dauert eine praktische Prüfung?
Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens:

Klasse A: 60 Minuten
Klasse A1: 45 Minuten
Klasse B: 45 Minuten
Klasse BE: 45 Minuten
Klasse C: 70 Minuten
Klasse CE: 70 Minuten
Klasse D:
Klasse DE:

Klasse M: 30 Minuten


8. Mit welchen Fehlern bestehe ich die praktische Prüfung nicht?
Die Prüfung ist nicht bestanden wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt wird.

> Gefährdung oder Schädigung
> Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
> Nichtbeachten von "Rot" bei Ampeln oder Zeichen von Polizeibeamten
> Nichtbeachten der Vorschriftszeichen:STOP-Schild (Z 206)
> Verkehrsverbote (Z250 - 266)
> Verbot der Einfahrt (Z267)
> Nichtbeachten anderer Verkehrszeichen mit der Folge einer möglichen GefährdungVerstoß gegen das Überholverbot
> Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit eingeschaltetem Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 Km/h
> Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
> Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
> Fehlende/keine Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen

Auch die Häufung oder Wiederholung von Fehlern führt zum nichtbestehen einer Prüfung, z.B.

> Mangelhafte VerkehrsbeobachtungNicht angepasste Geschwindigkeit
> Unterlassene Bremsbereitschaft
> Fehlerhaftes Abstandhalten
> Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
> Langes Zögern an Kreuzungen und EinmündungenFehler bei der Fahrzeugbedienung

9. Wann darf ich die praktische Prüfung wiederholen?
Wenn du die praktische Prüfung nicht bestanden hast, gibt es erst einmal eine Sperre von 14 Tagen.
Nach Ablauf dieser Zeit kann man die Prüfung wiederholen. Solltest du 3 mal Durchfallen, hast du eine Sperre von 6 Wochen, dann kannst du die Prüfung wiederholen.

10. Was kann ich gegen meine Prüfungsangst tun?
> Das wichtigste ist, dass du positiv an die Prüfung heran gehst.
> Gedanken, wie "das schaffe ich sowieso nicht" gehören grundsätzlich nicht in eine Prüfung.
> Wir bereiten dich gut auf deine praktische Prüfung vor, so dass du alle Situationen meistern kannst.
> Natürlich ist jeder nervös vor und während der Prüfung, das weiß auch der Prüfer und nimmt entsprechend Rücksicht.
Wichtig:
Versuche nicht alles 100 % oder gar 150 % zu machen, das geht meistens nicht gut.
Kleinere Fehler sind auch in der Prüfung erlaubt.


11.Stellt der Prüfer in der Prüfung Fallen?

Ganz bestimmt NEIN!!!
Der Prüfer möchte auch, dass du die Prüfung bestehst und erwartet nichts neues von dir.
Es wird nur das geprüft was du innerhalb deiner Ausbildung gelernt hast.

BITTE glaube nicht alles was dir andere zur Führerscheinprüfung erzählen.
Vieles bleibt anders im Gedächtnis, als es sich tatsächlich abgespielt hat.

 

Fragen und Antworten zu BF17 und Begleitpersonen

1. Wann beginnt bei BF 17 die Probezeit?

Die Probezeit beginnt schon mit Erhalt der Prüfbescheinigung bei bestandener praktischer Prüfung und erreichten Mindestalter von 17 Jahren.

2. Welche Führerscheinklassen sind bei BF17 eingeschlossen?
Es sind genau die gleichen Klassen wie bei Führerschein Klasse B eingeschlossen. (M, L und S) Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da das Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht ist.

3. Wo ist die Prüfbescheinigung gültig?
Die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren gilt nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wer im Ausland, z.B. im Urlaub einen Roller der Klasse M fahren möchte, kann einen Kartenführerschein für die Klassen L, M und S beantragen. Dadurch entstehen natürlich weitere Kosten.

4.Was passiert wenn ich 18 Jahre alt werde?
Mit dem Tag des 18. Geburtstags wird der Führerschein entweder zugeschickt oder er kann auf der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden.

5.Welche Voraussetzungen werden an die Begleitperson(en) gestellt?
Folgende Voraussetzungen werden an die Begleitperson gestellt:

> Mindestalter 30 Jahre
> seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
> nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Die Begleitperson darf nicht begleiten, wenn Sie:

> 0,25 mg/L oder mehr Alkohol in der Atemluft
> oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkozentration führt
> unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a Straßenverkehrsgesetzes berauschenden Mittel steht.

6. Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
Die Begleitperson soll:

> als Ansprechpartner fungieren
> Sicherheit vermitteln
> Ratschläge erteilen
> Ruhe vermitteln
> möglichst zusammen mit dem Fahranfänger an einem Vorbereitungskurs teilnehmen

Die Begleitperson darf auf gar keinen Fall eingreifen, der Fahranfänger (BF 17) ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

 

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