Klasse C1
| Klasse C1E
Mindestalter:
18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Einschluss:
In die Klasse C1 sind die Führerscheinklassen L und M eingeschlossen.
Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Mit der Führerscheinklasse C1 dürft ihr, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zu fahren. Diese dürfen nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz verfügen, allerdings können sie mit einem Anhänger mit einem Gewicht von nicht mehr als 750 kg ausgestattet sein. Eine Ausnahme in der Führerscheinklasse C1 bilden Motorräder. Diese dürft ihr nicht führen.
Außerdem dürft ihr mit der Klasse C1 innerhalb Deutschlands Kraftomnibusse fahren (evtl. mit Anhänger), die den oben genannten Gewichtsangeben entsprechen. Es ist euch aber nicht erlaubt, Fahrgäste zu befördern. Es dürfen nur zum Zweck einer technischen Überprüfung durchgeführt werden.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe 2 von Tagen
Theorie:
Grundunterricht:
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht:
6 x 90min
Praxis:
Übungsfahrstunden
Sonderfahrten:
Überland: 3 x 45 min
Autobahn: 1 x 45 min
Nachtfahrt: 1 x 45 min
Die theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Insgesamt dürft ihr nur 10 Fehlerpunkte haben, ansonsten habt ihr die Prüfung nicht bestanden.
Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung müsst ihr mindestens 75 Minuten beweisen, dass ihr die Voraussetzungen für den Besitz der Führerscheinklasse C1 erfüllst. Der Prüfer möchte von euch sehen, dass ihr eine Abfahrtkontrolle selbstständig durchführen könnt sowie innerorts, außerorts, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen dein Fahrzeug ordnungsgemäß bewegen könnt.
Wann dürft ihr die theoretische Ausbildung beginnen?
Bester Zeitpunkt der Anmeldung ist 6 Monate vor eurem 18 Geburtstag.
Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die theoretischen Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 18 Geburtstag ablegen.
Einen Monat vor dem 18 Geburtstag könnt ihr an der praktischen prüfung teilnehmen.
Befristung:
Die Führerscheinklasse C1 ist immer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Fällt die Entscheidung zum Erwerb der Führerscheinklasse C1 erst nach der Vollendung des 45. Lebensjahres, wird der Führerschein auf fünf Jahre befristet.
Wird ein Nachweis gemäß Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) vorgelegt, erfolgt eine Erteilung der Fahrerlaubnis für weitere 5 Jahre.
Mindestalter:
18 Jahre
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Mit dem Führerschein der Klasse C1E seid ihr berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu führen. Insgesamt darf aber das gesamte Gespann nicht mehr als 12 t wiegen. Das Gewicht des Anhängers darf in keinem Falle das Gewicht des Zugfahrzeuges im leeren Zustand überschreiten.
Da vor der Führerscheinklasse C1E die Führerscheinklasse C1 erwerben müsst, dürft ihr innerhalb Deutschlands damit gleichfalls Busse fahren und das auch mit Anhänger, wenn diese zu einer technischen Überprüfung müssen. Es dürfen allerdings keine Fahrgäste mitfahren und das zulässige Gesamtgewicht der Führerscheinklasse C1 darf nicht überschritten werden.
Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:
Ihr müsst im Besitz der Führerscheinklasse B sein.
Bevor ihr die Klasse C1E machen könnt, müsst ihr erst die Führerscheinklasse C1 erwerben.
Beide Führerscheinklassen können auch als Doppelklassen erworben werden.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe 2 von Tagen
Die theoretische Ausbildung:
Keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Praxis:
Übungsfahrstunden
Sonderfahrstunden:
Ferner sind Sonderfahrstunden zu absolvieren, die sich an den Vorbesitz der Führerscheinklasse orientiert.
Habt ihr bereits die Klasse C1, müsst ihr
3 Überland á 45 min
1 Autobahn á 45 min
1 Nachtfahrt á 45 min
Machst ihr beide Klassen C1 und C1E zusammen, fahrt ihr eure erste Sonderfahrstunden ohne Anhänger.
Hier sind 1 Überland und 1 Autobahn zu fahren.
Mit Anhänger fahrt ihr dann nochmals 3 Überland á 45 min
1 Autobahn á 45 min
1 Nachtfahrt á 45 min
Die theoretische Prüfung:
Keine theoretische Prüfung.
Die praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten. Bevor ihr auf Autobahn, Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts fahren dürft, müsst ihr zeigen, dass ihr den Anhänger ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbinden könnt. Außerdem müsst ihr die notwendigen Sicherheitskontrollen selbstständig durchführen. Am Ende der Prüfung müsst ihr den Anhänger wieder richtig vom Zugfahrzeug trennen.
Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?
Möchtest du den Führerschein der Klasse C1E erwerben, darfst du frühestens 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag mit der theoretischen Ausbildung anfangen.
Wann dürft ihr die praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag erlaubt.
Befristung:
Der Führerschein ist generell bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Ist der Bewerber bereits 45 Jahre alt, wird der Führerschein auf fünf Jahre Gültigkeit eingeschränkt.
Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich. Dazu muss ein Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) erbracht werden.
Wissenswertes:
Mit der Klasse C1E dürft ihr Fahrzeuge der Klassen BE fahren.
Klasse C
| Klasse CE
Mindestalter:
18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Einschluss: Klasse C1
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Mit der Führerscheinklasse C dürft ihr Fahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bewegen, die über nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz verfügen. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen.
Weiterhin könnt ihr zum Zwecke einer technischen Überprüfung mit der Führerscheinklasse C innerhalb Deutschlands auch Busse fahren, sogar mit Anhänger. Es dürfen sich aber keine Fahrgäste darin befinden und das zulässige Gesamtgewicht der Klasse C darf nicht überschritten werden.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe 2 von Tagen
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
Theorie:
Grundunterricht:
12 x 90 min
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht:
10 x 90min
4 x 90min (bei Vorbesitz C1 oder alte Klasse 3)
4 x 90min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90min (bei Vorbesitz D)
Praxis:
Übungsfahrstunden
Sonderfahrten:
Überland: 5 x 45 min
Autobahn: 2 x 45 min
Nachtfahrt: 3 x 45 min
Die theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung für Führerscheinklasse C müsst ihr 37 Fragen beantworten, bei denen ihr nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben dürft.
Die praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten. In dieser Zeit macht sich der Prüfer ein Bild davon, ob ihr eine Abfahrtkontrolle durchführen könnt und wie ihr innerhalb und außerhalb von Orten sowie auf der Autobahn und auf Landstraßen mit dem Fahrzeug zurechtkommst.
Wann dürft ihr die theoretische Ausbildung beginnen?
Ab 6 Monate vor dem 18. Geburtstag dürft ihr die theoretische Ausbildung anfangen.
Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung könnt ihr frühestens 3 Monate vor dem 18 Geburtstag absolvieren.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monaten vor dem 18. Geburtstag stattfinden.
Befristung:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt auf fünf Jahre. Alle 5 Jahre wird zur Verlängerung ein Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) fällig.
Wissenswertes:
Der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr ist erst ab 21 Jahren erlaubt. Unter 21 Jahren dürft ihr lediglich Lkw bis 7,5 t mit einem Anhänger fahren (EWG 3820/85 Art. 5).
Außerdem müsst ihr seit 09.09.2009 eine beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK absolvieren.
Mindestalter:
18 Jahre Erforderlicher
Vorbesitz: Klasse B und Klasse C
Einschluss:
Die Klassen C1E, BE, T, D1E und DE, sofern D1 und D vorh. sind und M resultierend aus der Klasse B
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Mit der Führerscheinklasse CE ist es euch erlaubt, Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern zu bewegen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.
Außerdem dürft ihr Busse fahren, wenn diese zu einer technischen Überprüfung müssen. Diese dürfen auch einen Anhänger haben. Auf Fahrgäste müsst ihr allerdings im Rahmen der Fahrerlaubnis Klasse CE verzichten. Ihr dürft auch nur innerhalb Deutschlands fahren.
Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe von 2 Tagen
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
Theorie:
Grundunterricht:
12 x 90 min
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht: 4 x 90 min.
Praxis
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
Überland 5 x 45 min.
Autobahn 2 x 45 min.
Nachtfahrt 3 x 45 min.
Die theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Dabei dürft ihr insgesamt 10 Fehlerpunkte nicht überschreiten.
Die praktische Prüfung:
In der mindestens 75 Minuten dauernden Prüfung müsst ihr nicht nur beweisen, dass ihr mit dem Lkw nebst Anhänger auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerhalb des Ortes und außerhalb des Ortes zurechtkommst, weiterhin gilt es, zu zeigen, dass ihr den Anhänger ordnungsgemäß mit der Zugmaschine verbinden und diese beiden Komponenten auch wieder trennen könnt. Die Sicherheitskontrollen am Anhänger musst ihr während der Prüfung ebenfalls selbstständig durchführen.
Wann dürft ihr mit der theoretische Ausbildung beginnen?
Möchtet ihr den Führerschein Klasse CE erwerben, dürft ihr 6 Monate vor dem 18. Geburtstag mit der theoretischen Ausbildung beginnen.
Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung könnt ihr frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag machen.
Die praktische Prüfung für den Führerschein Klasse CE könnt ihr frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag ablegen.
Befristung:
Die Führerscheinklasse CE wird jeweils für fünf Jahre genehmigt.
Danach müsst ihr eine Verlängerung beantragen, die weitere 5 Jahre beträgt. Die Verlängerung erfordert einen Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).
Wissenswertes:
Gemäß EWG 3820/85 Art. 5 dürft ihr im gewerblichen Güterverkehr bei Besitz des Führerscheins CE und einem Alter unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers eingesetzt werden.
Außerdem müsst ihr seit 09.09.2009 eine beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK absolvieren.
Bei gemeinsamer Ausbildung C und CE
Theorie
Grundunterricht:
12 x 90 min
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht C:
10 x 90 min
4 x 90min (bei Vorbesitz C1 oder alte Klasse 3)
4 x 90 min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90 min (bei Vorbesitz D)
spezifischer Unterricht CE:
4 x 90 min
Praxis:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten C:
Überland 3 x 45 min
Autobahn 1 x 45 min
Nachtfahrt 0 x 45 min
Sonderfahrten CE:
Überland 5 x 45 min
Autobahn 2 x 45 min
Nachtfahrt 3 x 45 min