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Klasse C1 | Klasse C1E

Mindestalter:
18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B

Einschluss:
In die Klasse C1 sind die Führerscheinklassen L und M eingeschlossen.

Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
Mit der Führerscheinklasse C1 dürft ihr, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zu fahren. Diese dürfen nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz verfügen, allerdings können sie mit einem Anhänger mit einem Gewicht von nicht mehr als 750 kg ausgestattet sein. Eine Ausnahme in der Führerscheinklasse C1 bilden Motorräder. Diese dürft ihr nicht führen.
Außerdem dürft ihr mit der Klasse C1 innerhalb Deutschlands Kraftomnibusse fahren (evtl. mit Anhänger), die den oben genannten Gewichtsangeben entsprechen. Es ist euch aber nicht erlaubt, Fahrgäste zu befördern. Es dürfen nur zum Zweck einer technischen Überprüfung durchgeführt werden.

Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe 2 von Tagen

Theorie:
Grundunterricht:
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)

spezifischer Unterricht:
6 x 90min

Praxis:
Übungsfahrstunden

Sonderfahrten:
Überland: 3 x 45 min
Autobahn: 1 x 45 min
Nachtfahrt: 1 x 45 min

Die theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Insgesamt dürft ihr nur 10 Fehlerpunkte haben, ansonsten habt ihr die Prüfung nicht bestanden.

Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung müsst ihr mindestens 75 Minuten beweisen, dass ihr die Voraussetzungen für den Besitz der Führerscheinklasse C1 erfüllst. Der Prüfer möchte von euch sehen, dass ihr eine Abfahrtkontrolle selbstständig durchführen könnt sowie innerorts, außerorts, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen dein Fahrzeug ordnungsgemäß bewegen könnt.

Wann dürft ihr die theoretische Ausbildung beginnen?
Bester Zeitpunkt der Anmeldung ist 6 Monate vor eurem 18 Geburtstag.

Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die theoretischen Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 18 Geburtstag ablegen.
Einen Monat vor dem 18 Geburtstag könnt ihr an der praktischen prüfung teilnehmen.

Befristung:
Die Führerscheinklasse C1 ist immer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Fällt die Entscheidung zum Erwerb der Führerscheinklasse C1 erst nach der Vollendung des 45. Lebensjahres, wird der Führerschein auf fünf Jahre befristet.
Wird ein Nachweis gemäß Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) vorgelegt, erfolgt eine Erteilung der Fahrerlaubnis für weitere 5 Jahre.

 

Klasse C | Klasse CE

Mindestalter:
18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B

Einschluss: Klasse C1

Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Mit der Führerscheinklasse C dürft ihr Fahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bewegen, die über nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz verfügen. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen.
Weiterhin könnt ihr zum Zwecke einer technischen Überprüfung mit der Führerscheinklasse C innerhalb Deutschlands auch Busse fahren, sogar mit Anhänger. Es dürfen sich aber keine Fahrgäste darin befinden und das zulässige Gesamtgewicht der Klasse C darf nicht überschritten werden.

Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
Erste Hilfe 2 von Tagen
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis

Theorie:
Grundunterricht:
12 x 90 min
6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)

spezifischer Unterricht:
10 x 90min
4 x 90min (bei Vorbesitz C1 oder alte Klasse 3)
4 x 90min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90min (bei Vorbesitz D)

Praxis:
Übungsfahrstunden

Sonderfahrten:
Überland: 5 x 45 min
Autobahn: 2 x 45 min
Nachtfahrt: 3 x 45 min

Die theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung für Führerscheinklasse C müsst ihr 37 Fragen beantworten, bei denen ihr nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben dürft.

Die praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten. In dieser Zeit macht sich der Prüfer ein Bild davon, ob ihr eine Abfahrtkontrolle durchführen könnt und wie ihr innerhalb und außerhalb von Orten sowie auf der Autobahn und auf Landstraßen mit dem Fahrzeug zurechtkommst.

Wann dürft ihr die theoretische Ausbildung beginnen?
Ab 6 Monate vor dem 18. Geburtstag dürft ihr die theoretische Ausbildung anfangen.

Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die theoretische Prüfung könnt ihr frühestens 3 Monate vor dem 18 Geburtstag absolvieren.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monaten vor dem 18. Geburtstag stattfinden.

Befristung:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt auf fünf Jahre. Alle 5 Jahre wird zur Verlängerung ein Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) fällig.

Wissenswertes:
Der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr ist erst ab 21 Jahren erlaubt. Unter 21 Jahren dürft ihr lediglich Lkw bis 7,5 t mit einem Anhänger fahren (EWG 3820/85 Art. 5).
Außerdem müsst ihr seit 09.09.2009 eine beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK absolvieren.

 

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