Klasse A1 - A - M - Mofa
Klasse A beschränkt
| Klasse A unbeschränkt
| Klasse A1
Mindestalter:
18 Jahre
Der Führerschein Klasse A beschränkt geht nach 2 Jahren automatisch in unbeschränkt über.
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm⊃3; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag:
Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die theoretische Ausbildung:
Die Theorie wird euch in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Seid ihr bereits Inhaber eines anderen Führerscheines , verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung:
Zuerst werden die Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung gefahren.Dazu zählen auch die Grundfahrübungen wie Stop and Go, Slalom fahren, Gefahrenbremsung usw.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.
Wenn ihr die Führerscheinklasse A1 besitzt, verringert sich die Anzahl der Sonderstunden auf 3 Überland, 2 Autobahn
und 1 Nachtfahrt.
Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.
Habt ihr bereits eine Fahrerlaubnis, müsst ihr nur 20 Fragen beantworten, dabei dürft ihr nicht mehr als 6 Fehlerpunkte haben.
Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 60 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.
Wann dürft ihr mit eurer theoretischen Ausbildung beginnen?
Am besten 6 Monate vor eurem 18 Geburtstag.
Wann dürft ihr eure theoretische Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 18 Geburtstag ablegen.
Wann dürft ihr eure praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung dürft ihr 1 Monat vor eurem 18 Geburtstag ablegen.
Einschluss:
Mit der Klasse Abeschränkt seit ihr ebenfalls im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 und M.
Mindestalter:
für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cmÂ⊃3; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag: Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über einem Kurs lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die theoretische Ausbildung:
Die Theorie wird euch in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Seid ihr bereits Inhaber eines anderen Führerscheines , verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Die praktische Ausbildung:
Zuerst werden die Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung gefahren.Dazu zählen auch die Grundfahrübungen wie Stop and Go, Slalom fahren, Gefahrenbremsung usw.
Die Pflichtfahrstunden setzen sich zusammen aus 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht.
Wenn ihr die Führerscheinklasse A1 besitzt, verringert sich die Anzahl der Sonderstunden auf 3 Überland, 2 Autobahn
und 1 Nachtfahrt.
Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.
Habt ihr bereits eine Fahrerlaubnis, müsst ihr nur 20 Fragen beantworten, dabei dürft ihr nicht mehr als 6 Fehlerpunkte haben.
Die praktische Prüfung besteht aus:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 60 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.
Wann dürft ihr mit der theoretische Ausbildung beginnen?
Der beste Zeitpunkt ist 6 Monate vor eurem 25 Geburtstag.
Wann dürft ihr eure theoretische und praktische Prüfungen ablegen?
3 Monate vor eurem 25 Geburtstag könnt ihr die theoretische Prüfung ablegen.
Die praktische Prüfung dürft ihr frühestens einen Monat vor eurem 25. Geburtstag ablegen.
Einschluss:
Mit der Klasse A unbeschränkt bist du ebenfalls im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 und M.
Mindestalter:
16 Jahre
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Leichtkrafträder. Das sind Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm⊃3; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Außerdem dürft ihr Krafträder fahren, die vor dem 31.12.1983 ihre Erstzulassung hatten, über einen Hubraum verfügen, der nicht mehr als 50 cm⊃3; beträgt, und die gemäß ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h haben.
Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag:
Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die theoretische Ausbildung:
Die Theorie wird euch in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Die praktische Ausbildung:
Zuerst werden die Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung gefahren.Dazu zählen auch die Grundfahrübungen wie Stop and Go, Slalom fahren, Gefahrenbremsung usw.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.
Wenn ihr die Führerscheinklasse A1 besitzt, verringert sich die Anzahl der Sonderstunden auf 3 Überland, 2 Autobahn
und 1 Nachtfahrt.
Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.
Habt ihr bereits eine Fahrerlaubnis, müsst ihr nur 20 Fragen beantworten, dabei dürft ihr nicht mehr als 6 Fehlerpunkte haben
Die praktische Prüfung besteht:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 45 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.
Wann dürft ihr mit eurer theoretischen Ausbildung beginnen?
Am besten 6 Monate vor eurem 16 Geburtstag.
Wann dürft ihr eure theoretische Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 16 Geburtstag ablegen.
Wann dürft ihr eure praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung dürft ihr 1 Monat vor eurem 16 Geburtstag ablegen.
Einschluss:
Seit ihr im Besitz der Klasse A1, dann habt ihr automatisch ebenfalls die Klasse M.
Wissenswertes:
Mit dem Erwerb der Klasse A 1 beginnt die 2 Probezeit.
Wollt ihr ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h fahren, müsst ihr mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn ihr die Fahrerlaubnis A 1 besitzt.
Klasse M
| Mofa
Mindestalter:
16 Jahre
Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Kleinkrafträder mit zwei Rädern, die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm⊃3; ist. Weiterhin Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die ebenfalls die vorgenannten Merkmale aufweisen und außerdem die Merkmale von Fahrrädern besitzen.
Ausserdem dürft ihr Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h fahren, wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 ihre Erstzulassung für den Straßenverkehr hatten.
Gleichfalls dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge fallen in die Klasse M, wenn sie zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und auch dafür verwendet werden. Sie dürfen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und keinen größeren Hubraum als 50 cm⊃3; haben. Das Leergewicht darf nicht mehr als 150 kg betragen. Bekannt sind diese Gefährte als Lastendreirad. Sie dürfen nicht später als zum 31. Dezember 2001 für den Verkehr zugelassen sein.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, die ihr mit der Führerscheinklasse M fahren dürft, fallen unter die Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmalig zugelassen wurden.
Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag:
Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Die theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Die praktische Ausbildung besteht :
Bei der praktischen Ausbildung müsst ihr Übungsfahrstunden absolvieren. Wie viele Stunden ihr fahren musst, kann nicht vorausgesagt werden. Das hängt ganz von euch ab, wie schnell ihr euch im Straßenverkehr zurecht findet. Bei der Klasse M müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.
Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.
Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 30 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.
Wann dürft ihr mit eurer theoretischen Ausbildung beginnen?
Am besten 6 Monate vor eurem 16 Geburtstag.
Wann dürft ihr eure theoretische Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 16 Geburtstag ablegen.
Wann dürft ihr eure praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung dürft ihr 1 Monat vor eurem 16 Geburtstag ablegen.
Einschluss:
Als Inhaber des Führerscheins Klasse B (auch der Führerschein mit 17) seit ihr automatisch im Besitz der Klasse M.
Mofa-Führerschein - Was müsst ihr wissen.
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht ihr eigentlich keinen Führerschein. Seit dem 01. April 1980 müsst ihr aber eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei euch haben (§ 4 a StVZO). Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren).
Gleichwohl muß man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muß man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben. Macht ihr gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürft ihr die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren.
Ferner müsst ihr eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppen- unterricht.
Habt ihr die theoretische Prüfung absolviert, stellt euch der TÜV Heppenheim eine Bescheinigung darüber aus. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
Ihr dürft ein Mofa auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren, wenn ihr irgendeine andere Fahrerlaubnis (Klassen A, A1, B, usw.) besitzen. Wird euch die Fahrerlaubnis aber entzogen, müsst ihr die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen.
Etwas anderes gilt nur, wenn ihr vor dem 01.04.1965 geboren seid, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt ward. Dann dürft ihr generell, egal ob ihr eine Fahrerlaubnis habt oder nicht oder ob euch diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.
Für die Mofaprüfbescheinigung brauchen wir 2 Passbilder !