Sie sind hier:  >>> Wir bilden aus  >>> Motorrad 

Klasse A1 - A - M - Mofa 

Klasse A beschränkt | Klasse A unbeschränkt | Klasse A1

Mindestalter:
18 Jahre
Der Führerschein Klasse A beschränkt geht nach 2 Jahren automatisch in unbeschränkt über.

Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm⊃3; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag:
Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Die theoretische Ausbildung:
Die Theorie wird euch in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Seid ihr bereits Inhaber eines anderen Führerscheines , verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.

Die praktische Ausbildung:
Zuerst werden die Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung gefahren.Dazu zählen auch die Grundfahrübungen wie Stop and Go, Slalom fahren, Gefahrenbremsung usw.
Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten.
Wenn ihr die Führerscheinklasse A1 besitzt, verringert sich die Anzahl der Sonderstunden auf 3 Überland, 2 Autobahn
und 1 Nachtfahrt.

Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.
Habt ihr bereits eine Fahrerlaubnis, müsst ihr nur 20 Fragen beantworten, dabei dürft ihr nicht mehr als 6 Fehlerpunkte haben.

Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 60 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.

Wann dürft ihr mit eurer theoretischen Ausbildung beginnen?
Am besten 6 Monate vor eurem 18 Geburtstag.

Wann dürft ihr eure theoretische Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 18 Geburtstag ablegen.

Wann dürft ihr eure praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung dürft ihr 1 Monat vor eurem 18 Geburtstag ablegen.

Einschluss:
Mit der Klasse Abeschränkt seit ihr ebenfalls im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 und M.

 

Klasse M | Mofa

Mindestalter:
16 Jahre

Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Kleinkrafträder mit zwei Rädern, die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm⊃3; ist. Weiterhin Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die ebenfalls die vorgenannten Merkmale aufweisen und außerdem die Merkmale von Fahrrädern besitzen.
Ausserdem dürft ihr Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm⊃3; und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h fahren, wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 ihre Erstzulassung für den Straßenverkehr hatten.
Gleichfalls dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge fallen in die Klasse M, wenn sie zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und auch dafür verwendet werden. Sie dürfen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und keinen größeren Hubraum als 50 cm⊃3; haben. Das Leergewicht darf nicht mehr als 150 kg betragen. Bekannt sind diese Gefährte als Lastendreirad. Sie dürfen nicht später als zum 31. Dezember 2001 für den Verkehr zugelassen sein.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, die ihr mit der Führerscheinklasse M fahren dürft, fallen unter die Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmalig zugelassen wurden.

Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag:
Personalausweis oder Reisepass, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm, den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Die theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung.

Die praktische Ausbildung besteht :
Bei der praktischen Ausbildung müsst ihr Übungsfahrstunden absolvieren. Wie viele Stunden ihr fahren musst, kann nicht vorausgesagt werden. Das hängt ganz von euch ab, wie schnell ihr euch im Straßenverkehr zurecht findet. Bei der Klasse M müssen keine Sonderfahrten gemacht werden.

Die theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müsst ihr 30 Fragen beantworten. Mit 10 Fehlerpunkten habt ihr noch bestanden (außer 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten), ab 11 Fehlerpunkten seit ihr durchgefallen.


Die praktische Prüfung:
Bei der praktischen Prüfung werdet ihr mindestens 30 Minuten auf euer Können und Wissen geprüft. Ihr müsst das Motorrad innerhalb sicher bewegen können, außerdem werden einige Grundfahrübungen verlangt.

Wann dürft ihr mit eurer theoretischen Ausbildung beginnen?
Am besten 6 Monate vor eurem 16 Geburtstag.

Wann dürft ihr eure theoretische Prüfung ablegen?
Die theoretische Prüfung dürft ihr 3 Monate vor dem 16 Geburtstag ablegen.

Wann dürft ihr eure praktische Prüfung ablegen?
Die praktische Prüfung dürft ihr 1 Monat vor eurem 16 Geburtstag ablegen.

Einschluss:
Als Inhaber des Führerscheins Klasse B (auch der Führerschein mit 17) seit ihr automatisch im Besitz der Klasse M.

 

Diese Seite drucken