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Klasse B / BF17 | Klasse BE

Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre, wenn ihr euch für begleitetes Fahren mit 17 entscheidet.)

Diese Fahrzeuge dürft ihr fahren:
Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Weiterhin dürfen diese Fahrzeuge neben dem Fahrersitz nicht mehr als 8 Sitzplätze besitzen. Ihr dürft auch mit Anhänger fahren. Diese darf jedoch kein höheres Gewicht als 750 kg haben oder nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen. Insgesamt dürfen Anhänger und Zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigen. Mit der Führerscheinklasse B seit ihr nicht berechtigt, Krafträder zu fahren.

Das benötigt ihr zur Anmeldung und für den Führerscheinantrag: Personalausweis oder den Reisepass (Geburtsort und –tag sind wichtig!), Sehtest ( der nich älter als 2 Jahre sein darf) Passbild mit einer Größe von 35 x 45 mm und den Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Für BF17 noch die Formulare fürs begleitete Fahren.
Alle Anträge und Formulare bekommt ihr bei uns in der Fahrschule.

Die theoretische Ausbildung:
Das nötige theoretische Wissen erwerbt ihr in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Seid ihr bereits Inhaber eines anderen Führerscheines , verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.

Die praktische Ausbildung:
Wie bei vielen anderen Führerscheinklassen auch, müsst ihr in eurer Grundausbildung Übungsfahrstunden machen. Wie viele das sind, wird sich während der Ausbildung herausstellen, da dies individuell nach dem Können des Fahrschülers bewertet wird.
Zusätzlich müsst ihr 12 Sonderfahrten fahren: 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten leisten.

Die theoretische Prüfung:
30 Fragen sollten von euch in der theoretischen Prüfung zum Führerschein Klasse B richtig beantwortet werden. Bis zu 10 Fehlerpunkte dürft ihr haben, ab dem 11. Fehlerpunkt seit ihr durchgefallen.
Wenn ihr vorher eine andere Fahrerlaubnis besessen habt, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen. Gleichzeitig sind nur noch 7 Fehlerpunkte erlaubt.

Die praktische Prüfung:
Zur Prüfung müsst ihr mindestens 45 Minuten Fahren. Dabei müsst ihr zeigen, dass ihr in eurer praktischen Ausbildung das Fahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts gelernt habt.

Wann dürft ihr eure theoretische Ausbildung beginnen?
Wollt ihr den Führerschein mit 17 machen, dürft ihr frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag damit beginnen.
Ebenfalls 6 Monate vor dem 18. Geburtstag könnt ihr die Theorie für den Führerschein Klasse B anfangen.

Wann dürft ihr die Prüfungen ablegen?
Die praktische Prüfung ist nicht eher als einem Monat vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag erlaubt.
Die Theorie dürft ihr frühestens 3 Monate vor den jeweiligen Geburtstagen machen.

Einschluss:
Die Klasse B schliesst automatisch die Klassen M, L und S ein.

Wissenswertes:
Macht ihr eure Prüfung in einem Fahrzeug mit einem Automatikgetriebe, ist der Führerschein auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe eingeschränkt.
Macht ihr eure Führerscheinprüfung in einem Schaltwagen, dürf ihr später auch Automatikfahrzeuge fahren.


 

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